Die Liniengenehmigung ist die behördliche Erlaubnis zur Durchführung regelmäßiger Personenbeförderung auf einer festgelegten Route. Sie wird für den gewerblichen Linienverkehr benötigt und regelt Haltestellen, Fahrpläne, Tarife sowie die Betriebspflichten des Unternehmens.
Die Liniengenehmigung basiert in Deutschland auf dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Zuständig für die Erteilung sind je nach Verkehrsart die Landesbehörden oder Verkehrsverbünde. Bei grenzüberschreitenden Linienverkehren innerhalb der EU greift die EU-Verordnung 1073/2009.
Öffentlicher Linienverkehr: Feste Routen mit genehmigten Haltestellen und behördlich regulierten Tarifen, z. B. Stadt- und Regionalbusse.
Gelegenheitsverkehr mit Liniencharakter: Linienähnliche Verkehre mit festen Abfahrtszeiten, jedoch eingeschränkter Bedienpflicht, etwa Schülerverkehr, Werkverkehr oder Hotelshuttles.
Fernbuslinien: Seit der Marktliberalisierung 2013 können private Anbieter Fernbuslinien betreiben. Zuständig für die Genehmigung von Fernverkehren über 50 km ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).
Antragstellung: Unternehmen müssen einen Antrag mit Fahrplan, Tarifkonzept, Haltestellenplanung und Betriebskonzept einreichen. Die Behörde prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Prüfung und Konkurrenzschutz: Bei regionalen Linien wird geprüft, ob bestehende Angebote beeinträchtigt werden. Verkehrsverbünde und konkurrierende Anbieter können Einsprüche erheben.
Laufzeit und Verlängerung: Die Genehmigung wird für 4 bis 10 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn der Betreiber die Betriebsfähigkeit weiterhin nachweist.
Betriebspflicht: Fahrgäste müssen grundsätzlich befördert werden, sofern Kapazitäten bestehen.
Tarifpflicht: Die behördlich festgelegten Tarife sind verbindlich. Unzulässige Preisänderungen können zum Entzug der Genehmigung führen.
Kontrollen und Sanktionen: Behörden überprüfen die Einhaltung von Routen, Fahrplänen und Tarifen. Verstöße können zu Bußgeldern oder zum Widerruf der Genehmigung führen.
Liniengenehmigungen sind essenziell für die wirtschaftliche Planung und den langfristigen Betrieb von Buslinien. Eine erfolgreiche Antragstellung setzt detaillierte Vorbereitungen voraus, insbesondere hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Fahrgastpotenzial und Abstimmung mit anderen Verkehrsanbietern. Zudem müssen Busunternehmen regelmäßig prüfen, ob ihre Betriebsabläufe den behördlichen Anforderungen entsprechen, um Sanktionen oder den Verlust der Genehmigung zu vermeiden.