Die Lenkzeitenregelung gemäß Verordnung (EG) Nr. 561/2006 regelt europaweit die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten für Berufskraftfahrer im gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Ziel der Lenkzeitenregelung ist die Verkehrssicherheit sowie der Schutz des Fahrpersonals vor Überlastung. Die Vorschriften gelten für Busfahrer mit Fahrzeugen ab neun Sitzplätzen und betreffen Fahrten innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Die Lenkzeitenregelung legt fest, dass Busfahrer maximal 9 Stunden pro Tag fahren dürfen, an zwei Tagen pro Woche kann dies auf 10 Stunden erweitert werden. Innerhalb einer Woche sind maximal 56 Stunden, innerhalb von 14 Tagen höchstens 90 Stunden zulässig. Wartezeiten oder Be- und Entladezeiten zählen nicht als Lenkzeit, sondern als Arbeitszeit.
Nach 4,5 Stunden Lenkzeit schreibt die Lenkzeitenregelung eine Pause von 45 Minuten vor. Diese kann in zwei Teile aufgeteilt werden, wobei die erste Pause mindestens 15 Minuten und die zweite mindestens 30 Minuten betragen muss.
Die Lenkzeitenregelung sieht eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor, die auf 9 Stunden verkürzt werden kann, wenn dies nicht öfter als dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten geschieht. Alternativ ist eine geteilte Ruhezeit von 3 + 9 Stunden möglich, sofern sie zusammen mindestens 12 Stunden ergibt. Wöchentliche Ruhezeiten müssen mindestens 45 Stunden betragen, können aber auf 24 Stunden reduziert werden, wenn die Differenz innerhalb von drei Wochen nachgeholt wird. Bei Doppelbesetzung muss jeder Fahrer innerhalb von 30 Stunden eine ununterbrochene 9-stündige Ruhezeit einhalten.
Bei außergewöhnlichen Umständen wie Staus oder Wetterereignissen darf die Lenkzeit überschritten werden, wenn dies zur sicheren Erreichung eines Halteorts dient. Diese Verlängerung muss im Fahrtenschreiber dokumentiert und begründet werden. Die Lenkzeitenregelung erlaubt für Gelegenheitsverkehr und bestimmte touristische Routen länderspezifische Sonderregelungen.
Alle gewerblichen Busse müssen mit einem digitalen oder analogen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Verstöße gegen die Lenkzeitenregelung können mit Bußgeldern bis zu 30.000 €, Fahrverboten oder Punkten im Fahreignungsregister geahndet werden. Auch das Busunternehmen haftet, wenn Verstöße systematisch nachweisbar sind.
Die Einhaltung der Lenkzeitenregelung ist essenziell, um hohe Strafen und Betriebsrisiken zu vermeiden. Eine effiziente Routenplanung hilft, Lenkzeiten optimal zu nutzen und Verzögerungen zu reduzieren. Moderne Telematiklösungen unterstützen Unternehmen dabei, Vorschriften einzuhalten und unnötige Standzeiten zu vermeiden.